Hartz IV Umzug: Mit diesen Tricks übernimmt das Jobcenter die Kosten

  • Hartz IV Umzug: Mit diesen Tricks übernimmt das Jobcenter die Kosten

    Wer Hartz IV bekommt hat nicht die Mittel, die Kosten eines Umzugs alleine zu stemmen. Neben den Transport- und Speditionskosten gibt es die Kosten der Wohnungssuche, Schönheitsreparaturen, die Kaution für die neue Wohnung und die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände. Wer beim Jobcenter aber rechtzeitig einen Antrag stellt, hat große Chancen, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt. Doch das Jobcenter möchte auch die Gründe für einen Umzug wissen und erkennt nicht jeden Umzug als notwendig an. Wir erklären dir, welche Gründe anerkannt werden und wie du am besten einen Antrag stellen kannst.

     

    Gründe, die das Arbeitsamt für einen Umzug anerkennt:

     

    • Die Familie bekommt Zuwachs und die Wohnung ist zu klein
    • Die neu gefundene Arbeit ist zu weit weg und der Arbeitsweg zumutbar
    • Die Hochzeit oder Scheidung (veränderte Lebenssituation)
    •  sind ein Grund für einen Umzug
    • Die jetzige Wohnung hat eine unzumutbaren Wohnungszustand, welcher nicht durch den Mieter verursacht wurde
    • Der Vermieter kündigt ohne gerechtfertigtem Grund dem Mieter
    • Die Wohnung ist aufgrund von Alter oder Krankheit unzumutbar
    • Wenn der Umzug vom Jobcenter gefordert wird, muss das Jobcenter auch die Kosten übernehmen

     

    Aber Achtung, nicht jeder Grund wird vom Jobcenter anerkannt. So werden die Familienzusammenführung, Mietmängel und  ein Auszug aus dem Elternhaushalt vor Vollendung der 25. Lebensjahres nicht anerkannt. Außerdem gilt, dass die Aussicht auf bessere Chancen eine neue Arbeit zu finden auch keine Grund für einen Umzug ist.

     

    So beantragst du die Kostenübernahme des Umzugs beim Amt:

     

    Wer so früh wie möglich einen Antrag beim Jobcenter stellt, hat höhere Chancen, dass die Kosten übernommen werden. Was für den Antrag auf gar keinen Fall fehlen darf, ist der Kostenvoranschlag für einen Umzug. Falls dieser vorliegt, können Kosten für den Umzugswagen und die Umzugskartons aber auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen werden.

    Für die Beantragung zur Übernahme der Umzugskosten musst du deinen Antrag auch belegen können. Belege können zum Beispiel Fotos der Wohnung oder ein ärztliches Attest sein. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, kannst du nach den Rechtsgrundlage für diese Entscheidung fragen und diese auch anfechten.

     

    Hol dir jetzt bei uns in wenigen Minuten einen Kostenvoranschlag für deinen Umzug.

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